Handfeuerlöscher
Regelmäßige Instandhaltung und Überwachung ist erforderlich, um hier einer versteckten Funktionsunfähigkeit im Brandfall vorzubeugen. Die Arbeiten werden von Sachkundigen/befähigten Personen von Brandschutz Dillenseger ausgeführt.
Normen und Vorschriften Arbeitsstättenverordnung
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher DIN 14406 TeiI4 Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehVTRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehVVBG 1 UVV Allgemeine Vorschriften
Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher.
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muß für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.
Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.
Bei dem Ablauf der Instandhaltung von Feuerlöschern ist zwischen Dauerdruck- und Aufladefeuerlöschern zu unterscheiden.
Das Öffnen, Schließen und die anschließende Druckbeaufschlagung bei Dauerdruckfeuerlöschern ist aufwendiger als bei Aufladefeuerlöschern.
Die Wartung ist auf alle 2 Jahre vom Gesetzgeber festgelegt.
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Basisgeräte:
ABC Pulverfeuerlöscher
AB Schaumfeuerlöscher
A Wasserfeuerlöscher
B Kohlendioxidfeuerlöscher
Sonderfeuerlöscher